Die standesamtliche Trauung ist ja ganz nüchtern betrachtet nichts anderes wie ein Rechtsgeschäft (deutsches Familienrecht - Teilgebiet des Zivilrechtes). Die Eheschließung ist ein
formbedürftiger Vertrag: die Willenserklärungen müssen vor einem Standesbeamten abgegeben werden. Stellvertretung ist unzulässig (wir "müssen" also beide kommen). Im Interesse der
Rechtssicherheit sind die Folgen von Wissens- oder Willensmängeln speziell geregelt, sodass die allgemeinen Vorschriften insbesondere über die Anfechtung verdrängt werden (verdrängen sollten man
hier besser den letzten Satz).
Die standesamtliche Trauung ist also eine rein formale Angelegenheit ohne große Zeremonie. Aus diesem Grund haben wir uns zumindest eine schöne Location ausgesucht.